Betreiber-Registrierung pruefen
Eine Betreiber-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt ist fuer Drohnen ab 250 g oder mit Kamera/Sensor vorgesehen. Die erhaltene e-ID muss an der Drohne angebracht werden.
Hier stehen die Pflichtpunkte, die beim Drohnen-Hobby schnell relevant werden: Betreiber, e-ID, Kompetenznachweis, A2-Zeugnis und Haftpflicht.
Eine Betreiber-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt ist fuer Drohnen ab 250 g oder mit Kamera/Sensor vorgesehen. Die erhaltene e-ID muss an der Drohne angebracht werden.
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3, oft kleiner Drohnenfuehrerschein genannt, besteht aus Online-Training und Test und ist fuer den Betrieb ab 250 g vorgesehen.
Das EU-Fernpilotenzeugnis A2, oft grosser Drohnenfuehrerschein genannt, ist fuer den Nahbereich A2 gedacht und umfasst eine zusaetzliche Theoriepruefung.
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Diese Seite nennt bewusst keine konkrete Firma.
Das Mindestalter liegt in der Regel bei 16 Jahren. Ausnahmen gibt es zum Beispiel fuer sehr leichte Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder Spielzeug.
Registration, FAQ und weitere verbindliche Informationen findest du beim Luftfahrt-Bundesamt. Weitere Werkzeuge stehen auf der Links-Seite.
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